Service - Auf einen Blick
Die Termine zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2025/26 sind vom
18.09.-11.10. 2024.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, empfiehlt sich eine Terminvereinbarung.
Zur Anmeldung bringen die Eltern ihren Schulneuling mit, außerdem die Anmeldeunterlagen der Stadt, eventuell Entwicklungsberichte der Kindertagesstätte und der Logopädin bzw. der Ergotherapeutin. Getrennt lebende Eltern weisen nach, wie das Sorgerecht geregelt ist. Bei der Anmeldung wird der Wunsch eines Platzes in der Betreuung bzw. OGS entgegen genommen.
Verbindlich ist die Anmeldung erst nach der schriftlichen Bestätigung durch die Schule.
Arbeitsgemeinschaften
Wenn es der Stundenplan erlaubt, bieten wir freiwillige Arbeitsgemeinschaften an. Kinder, die interessiert sind, melden sich am Anfang des Schuljahres bei ihren Klassenlehrerinnen an und verpflichten sich für ein Halbjahr.
Arbeitsmittel
Unterschiedliche Arbeitsformen wie Freie Arbeit, handlungsorientiertes Lernen, Differenzierung oder Wochenplanarbeit erfordern ein vielfältiges Angebot an Arbeitsmitteln. Die Schule stellt den Kindern vielfältige Arbeitsmittel zur Verfügung. Dabei unterstützt der Förderverein. Verbrauchsmaterialien sind von den Eltern selbst zu bezahlen.
Außerschulische Lernorte
Unterricht findet nicht nur in der Schule statt. Bei vielen Gelegenheiten holen wir uns kompetente Gäste in die Schule. Außerdem besuchen wir Institutionen wie Feuerwehr, Bücherei, Museum, …, Handwerksbetriebe oder naturkundliche Ziele. So erfahren, begreifen und lernen wir `Vor Ort`.
Handlungsorientiertes Lernen unterstützt die Kinder dabei, das selbstständige Lernen zu lernen.
Bewegliche Ferientage
Ihre Anzahl im Schuljahr legt die Landesregierung fest. Ihre Verteilung beschließt die Schulkonferenz jeweils für das nächste Schuljahr. Im Schuljahr 2024/25 sind bewegliche Ferientage
- Rosenmontag, Veilchendienstag
- 23.05
- Pfingstdienstag
Beratung zum Übergang in die Sek I
- Infoveranstaltung nach den Herbstferien (30.10 um 19.00 Uhr)
- In Einzelgesprächen beraten wir die Eltern jeweils im November. Termine vergeben die KlassenlehrerInnen.
- Die schriftliche Schulformempfehlung der Klassenkonferenz ist verbindlicher Bestandteil des Halbjahreszeugnisses in Klasse 4.
Betreuung bis 13.15 Uhr
In der GGS Neuwerk können 30 Schüler und Schülerinnen nach dem Unterrichtsende bis 13.15 Uhr betreut werden. Drei erfahrene Betreuerinnen helfen bei den Hausaufgaben und bieten verschiedene Aktivitäten wie Lesen, Spielen und Basteln an.
Träger der Maßnahme ist der Förderverein. Zur Anmeldung wenden sich die Eltern in den Bürozeiten an das Sekretariat. Die monatlichen Kosten betragen zur Zeit 50 Euro.
Bei entsprechender Nachfrage findet die Betreuung in den Schulferien statt, in den Sommerferien in den ersten 3 Wochen.
Beurlaubungen
Schülerinnen und Schüler können nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden.
Wer kann beurlauben?
- KlassenlehrerInnen bis zu zwei Tagen im Vierteljahr
- Schulleitung darüber hinaus
Unmittelbar vor und im Anschluss an Ferien darf ein Kind nicht beurlaubt werden. Das Fehlen an Unterrichtstagen, die unmittelbar an Ferien anschließen, kann nur mit einer ärztlichen Bescheinigung gebilligt werden.
Bibliothek
Dem Lesen kommt besonders in unserer Mediengesellschaft eine große Bedeutung zu. An unserer Schule wird deswegen nicht nur Lesefertigkeit und –freude im Unterricht geschult. In unserer Schulbücherei warten mehr als 600 Bücher darauf, ausgeliehen und gelesen zu werden. Teilweise wurden die Bücher von unseren Familien gespendet, teils von Buchhandlungen in der Umgebung. Aber auch der Förderverein hat Geld zur Verfügung gestellt, damit aktuelle Bücher für das Grundschulalter gekauft werden konnte.
Bildungsgänge
Wie alle Grundschulen in NRW unterrichtet die GGS Neuwerk gemäß dem Schulgesetz nach den Richtlinien und Lehrplänen der Primarstufe. Als Schule des Gemeinsamen Lernens bietet sie daneben für Kinder mit dem entsprechenden sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf den Bildungsgang Lernen an, in Einzelfällen auch den Bildungsgang Geistige Entwicklung.
Bundesfreiwillige
In jedem Schuljahr leisten 2 junge Menschen, in der Regel ein Mann und eine Frau, ihren Bundesfreiwilligendienst in unserer Schule. Sie leisten wertvolle Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichtes, durch die Begleitung zum Sportunterricht und Hilfestellung in allen Unterrichtsfächern und durch organisatorische Aufgaben bei allen Festen und Feiern. Im Offenen Ganztag verstärken sie die Teams in allen Bereichen.
Interessenten können sich bei der Bildungs-GmbH der Stadt Mönchengladbach bewerben.
Einschulung
Unsere Schulneulinge kommen in eine völlig neue Umgebung. Damit sie das schulische Umfeld kennen lernen können, laden wir sie mit ihren Eltern schon im Vorfeld zu unseren schulischen Veranstaltungen:
- zum Tag der Offenen Tür mit Unterrichtsschau
- zum Martinszug
- zum Schulfest
- zu den Aufführungen des Musicals.
Damit die Lehrerinnen und Lehrerin die zukünftigen I-Dötzchen kennen lernen, nehmen wir uns bei der Schulanmeldung Zeit und bieten in den nachfolgenden Wochen Gesprächstermine an. Unmittelbar nach den Osterferien findet die Schuleingangsdiagnostik. Hierbei sind die Kinder eingeladen, altersentsprechende Aufgaben aus schulisch relevanten Entwicklungsbereichen zu bewältigen, so dass sich die anwesenden Lehrinnen und Lehrer einen Eindruck von ihren Fähigkeiten machen können. Gegebenfalls schließt sich daran Elternberatung an.
In der letzten Woche vor den Sommerferien erfahren die Eltern der Schulneulinge alles Notwendige für die Einschulung und die ersten Schulwochen.
Elternkasse
Klassenpflegschaften können eine Elternkasse beschließen. Sie kann anstelle des Einsammelns kleiner Geldbeträge für Basteleien, Ausflüge und Feste treten. An den Beschluss der Klassenpflegschaft sind auch die abwesenden Eltern gebunden.
Elternsprechtermine
Zweimal im Jahr finden allgemeine Elternsprechtage statt. Sie dienen dem Austausch zwischen Lehrern und Eltern und sind fester Bestandteil der gesetzlichen Kooperationsverpflichtung. Inhalt des Gespräches sind u.a. das Arbeitsverhalten, die Lernbereitschaft und der Leistungsstand des jeweiligen Kindes. Um Wartezeiten zu vermeiden, werden die Sprechzeiten mit der Klassenlehrerin /dem Klassenlehrer vorher vereinbart.
Darüber hinaus stehen alle Lehrpersonen nach Absprache für Gespräche zur Verfügung. Die Absprachen erfolgen über das Elternmitteilungsheft.
Entschuldigungen
Bei Unterrichtsversäumnissen müssen alle Kinder bereits am ersten Fehltag in der Schule entschuldigt werden.
Die Entschuldigung soll mündlich (telefonisch) vor dem Unterricht ab 7.30 Uhr bis 8.00 Uhr
oder schriftlich erfolgen. Ein ärztliches Attest ist ab dem dritten Fehltag erforderlich.
Erster Schultag
Die Einschulung der neuen „I-Dötzchen“ ist im nächsten Schuljahr
am Donnerstag, 22. August 2024.
Den genauen Ablauf des Tages entnehmen Sie bitte dem Einladungsschreiben.
Erziehung inklusiv
Mit Beginn des Schuljahres 2017/18 ist in der GGS Neuwerk ein Erziehungskonzept verbindlich geworden, das in mehreren Fortbildungen im Kollegium erarbeitet und durch Beschluss der Schulkonferenz im Schulprogramm verankert wurde. Es gilt gleichermaßen im Unterricht, in den Pausen und während der außerunterrichtlichen Zeiten in der Betreuung und der OGS.
Feste feiern
Das Feiern ist ein wichtiger Bestandteil unseres pädagogisch gestalteten Schullebens. Die Schule eröffnet hierbei den Kindern viele Möglichkeiten, Beziehungen zu ihren Mitmenschen zu pflegen und auszubauen, Erfahrungen auszutauschen und Verantwortung zu übernehmen. Beim gemeinsamen Gestalten und Feiern von Festen entstehen vielfältige Lernsituationen, die Kopf, Herz und Hand gleichermaßen ansprechen und in denen Arbeit und Spiel sowie Leistung und Freude zusammengehören. Mit der ganzen Schulgemeinde feiern wir
- Sankt Martin,
- Weihnachten,
- Karneval,
- und Ostern.
- Im zweijährigen Wechsel veranstalten wir ein Schulfest bzw. eine Sponsorenwanderung.
Förderunterricht
Jedes Kind hat ein Anrecht auf individuelles Lernen in allen Unterrichtsfächern. Zusätzlicher Förderunterricht bietet die Möglichkeit, Lernschwierigkeiten auf zu fangen und Stärken aus zu bauen. Er findet daher in differenzierten klassenübergreifenden Angeboten für die Fächer Deutsch und Mathematik statt.
Förderverein
Ohne Förderverein geht in der Schule nichts mehr. Viele Eltern und Freunde der Schule sind ihm beigetreten. Ab 10.00 € Jahresbeitrag kann man besondere Anschaffungen und Aktivitäten unterstützen, die allen Kindern zugute kommen. Unser Förderverein organisiert auch das Betreuungsangebot bis 13.15 Uhr.
Freie Arbeit
In der „Freien Arbeit“ lernen die Kinder das selbstständige Arbeiten, da heißt, sich die Lerninhalte nach eigener Wahl, eigenem Leistungsvermögen, eigenem Tempo und in frei gewählten Sozialformen anzueignen. Jedes Kind kann dabei aus mehreren Arbeitsmaterialien mit verschiedenen Aufgaben, unterschiedlichem Umfang und differenzierten Schwierigkeiten auswählen.
Frühstück
Ein Schulfrühstück will sorgfältig zusammen gestellt sein, denn es soll die Energie liefern für einen ganzen Vormittag. Brot, Obst, Gemüse, etwas Käse bilden einen gesunde Grundlage. Süßigkeiten und Softgetränke dagegen gehören nicht in die Schule. Vor Beginn der großen Pause frühstücken die Kinder gemeinsam mit der Lehrerin/ dem Lehrer im Klassenraum.
Zum Frühstück können mittwochs verschiedene Getränke für die darauffolgende Woche bestellt werden: Milch, Kakao, Vanillemilch.
Außerdem nimmt unsere Schule am „Europäischen Schulobstprogramm NRW“ teil: Mittwochs, donnerstags und freitags erhält jede Klasse Schalen mit mundgerecht geschnittenem Obst und Gemüse. Möglich machen dies die „Schnippel-Eltern“.
Eltern unterstützen unsere Erziehung zur Müllvermeidung, indem sie
- kein Essen und keine Getränke in Einwegverpackungen kaufen und mitgeben,
- sondern Brotdosen und Mehrwegflaschen ohne zusätzliche (Alu-)Folie verwenden,
- die Portionsgröße auf die Pausenzeit von 10 Minuten abstimmen,
- an den „Schulobsttagen“ die Portion darauf abstimmen.
Geburtstage feiern in der Schule
Jede Klasse begeht mit einem eigenen Ritual die Geburtstage ihrer Schülerinnen und Schüler, sei es am gleichen Tag oder in der Klassenlehrerstunde. Die Klassenpflegschaft vereinbart mit der Klassenleitung, ob das Geburtstagskind einen besonderen kleinen Beitrag zum Frühstück oder etwas für die Klassenbücherei mitbringen darf.
Gemeinsames Lernen
Seit dem Schuljahr 1996/1997 gibt es an unserer Schule das „Gemeinsame Lernen“ (GL, früher „Gemeinsamen Unterricht“, GU) von Kindern mit und ohne besonderen Unterstützungsbedarf in den Bereichen Lernen, Sprachentwicklung oder sozial-emotionale Entwicklung.
Kinder mit Unterstützungsbedarfen leben und lernen in ihrer Grundschule zusammen mit ihren Freunden aus dem Kindergarten oder der Nachbarschaft. Dazu kooperieren die Grundschul- und die Sonderpädagoginnen und unterrichten stundenweise gemeinsam in den Klassen. Manche Kinder haben darüber hinaus einen Integrationshelfer. In jedem Schuljahr helfen 2 Bundesfreiwillige mit, dass alles glatt geht.
Mit Beginn des Schuljahres 2016/17 ist die GGS Neuwerk eine der städtischen Schwerpunktschulen unter den Grundschulen: Neben Kindern mit den oben genannten Unterstützungsbedarfen können nun auch Kinder, die einen erheblichen Unterstützungsbedarf aufgrund körperlich-motorischer Beeinträchtigung haben, hier beschult werden, wenn die Eltern dies wünschen und die Voraussetzungen gegeben sind. Im Sommer 2017 hat der Schulträger begonnen, durch entsprechende Umbaumaßnahmen die Barrierefreiheit des Gebäudes zu verbessern.
Hausmeister
Unser Hausmeister, Herr Dittrich, sorgt dafür, dass die Schule sauber, warm und sicher ist. Er weiß immer, was zu tun ist, wenn es irgendwo klemmt. Herr Dittrich hat sein Büro am Ende des 2. Ganges im Erdgeschoss.
Karneval
Vor dem Karnevalswochenende feiern wir mit allen Klassen den Schulkarneval. Grundsätzlich dürfen alle Kinder kostümiert in die Schule kommen.
Aus Respekt vor der kulturellen Vielfältigkeit der Kinder unserer Schule sind
- Waffen aller Art, laute Geräuschquellen, sowie Kostüme und Maskeraden, die beängstigend oder beleidigend wirken können, verboten.
- Auch ein geschminktes Gesicht muss erkennbar sein.
Rosenmontag und Veilchendienstag sind unterrichtsfreie bewegliche Ferientage.
Klassendienste
Mit Übernahme von Klassendiensten lernen Kinder frühzeitig, wie wichtig es ist, Verantwortung für die Gemeinschaft zu übernehmen.
Klassenfahrten
Schulwanderungen und Schulfahrten sind Schulveranstaltungen, die das Schulleben vielfältig bereichern. Sie ergänzen die Arbeit in der Schule insbesondere dadurch, dass sie den Schülern neue Erfahrungen ermöglichen und den Sinn für Gemeinschaft fördern. Unser Schulprogramm sieht eine mehrtägige Klassenfahrt in Klasse 3 oder 4 vor. Eltern, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, können finanzielle Unterstützung bei ihrem jeweiligen Leistungsträger beantragen.
Klassenpflegschaft
Mitwirkung aller Eltern in den Gremien ist vom Schulgesetz vorgeschrieben. Die Eltern einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Sie wählen eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Sie beraten mit der Klassenlehrerin über Angelegenheiten der Klasse und vertreten die Eltern ihrer Klasse in der Schulpflegschaft und ggf. in der Schulkonferenz.
Kooperationsvereinbarung
Seit dem Schuljahr 2016/17 unterzeichnen neue Eltern gemeinsam mit ihrem Kind, der Klassenlehrerin und der Schulleiterin eine Kooperationsvereinbarung, in der die jeweiligen Rechte und Pflichten der beteiligten Kooperationspartner aufgeschrieben sind. Diese bildet die Grundlage für die Schulordnung, die Klassenregeln und die Regeln in der Betreuung und OGS sowie für die Gesprächsführung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen untereinander und mit Eltern.
Lehrerkonferenz
Einmal monatlich beraten und beschließen alle Lehrerinnen und Lehrer der Schule unter Vorsitz der Schulleiterin über die pädagogische und organisatorische Gestaltung der Lernangebote in Übereinstimmung mit den Richtlinien und Lehrplänen für die Grundschule. Die Lehrerkonferenz wird beraten durch Fachkonferenzen und Arbeitsgruppen zu besonderen Themen. In grundsätzlichen Angelegenheiten entscheidet die Schulkonferenz auf Vorschlag der Lehrerkonferenz bzw. der Schulpflegschaft.
Lehr- und Lernmittel
Entsprechend den Richtlinien der Grundschule ist die Schule mit Lehrmitteln für die Hand des Lehrpersonals und Lernmittel für die Hand des Kindes ausgestattet. Ergänzend zu den Möglichkeiten des Schulträgers unterstützt der Förderverein die Schule, damit der Unterricht zeitgemäß durchgeführt werden kann.
Lehrbücher und Ganzschriften, die von der Schule für den leihweisen Gebrauch zur Verfügung gestellt werden, müssen eingebunden und sorgfältig behandelt werden oder ggf. ersetzt werden.
Lernzielkontrollen
Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung sind pädagogische Aufgaben. Sie helfen den Kindern, ihre Leistungen im Hinblick auf die angestrebten Ziele einzuschätzen. Den Lehrern geben sie Aufschluss darüber, wo innerhalb des individuellen Lernprozesses jedes Kind Hilfen benötigt oder aber durch weitere Aufgabenstellungen herausgefordert werden muss. Den Eltern geben sie Hinweise auf die Lernentwicklung ihrer Kinder und bilden die Grundlage für beratende Gespräche.
Mitwirkung
Durch das Schulmitwirkungsgesetz ist die Mitbestimmung von Eltern und Lehrern und Lehrerinnen in verschiedenen Gremien geregelt. Mitwirkungsorgane sind: Schulkonferenz, Lehrerkonferenz, Fachkonferenzen, Klassenkonferenz, Schulpflegschaft, Klassenpflegschaft, Lehrerrat. Diese Gremien übernehmen Mitverantwortung für die Schule und fördern das notwendige Zusammenwirken aller Beteiligten, um die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.
Die Vorsitzende der Schulkonferenz ist immer die Schulleiterin.
Müllvermeidung
Abfälle, die in der Schule anfallen, sammeln wir nach Wertstoffen getrennt. So können sie teilweise aufbereitet werden. Das schont die Umwelt – und die Schulkasse! Denn der Schulträger belohnt die Schulen mit einer Prämie, je nachdem wieviel Müll eingespart wird! Das Geld kommt allen Kindern zugute.
Musikabenteuer
ist ein Kooperationsprojekt einer Grundschule mit der Städtischen Musikschule. Je eine Fachlehrerin der Musikschule führt einen hochwertigen Musikunterricht gemeinsam mit der Grundschullehrerin durch. Die Musikschule stellt dazu eine reiche Auswahl an Instrumenten in der Grundschule zur Verfügung. Die entstehenden Kosten tragen Eltern, Schule und Förderverein gemeinsam.
Musical
ist ein bereits bewährter Mosaikstein im Programm der GGS Neuwerk. Ein ganzes Schuljahr lang erarbeitet ein Lehrerteam mit einer großen Schülergruppe ein ausgewähltes Kinder-Musical und bringt es vor den Sommerferien zur Aufführung.
Weitere Informationen dazu finden Sie rechtzeitig auf der Startseite.
Musikinstrumente
Musikförderung spielt in unserer Schule eine wichtige Rolle. Neben dem Chorsingen wird auch das Instrumentalspiel mit dem Orff-Instrumentarium praktiziert. Der Bestand wird durch unseren Förderverein ergänzt und erweitert.
Offene Ganztagsschule
Seit dem Schuljahr 2005/2006 trägt der Verein „Menschen im Zentrum“ e.V. den Offenen Ganztag (kurz OGS) in der GGS Neuwerk. ab 11.30 Uhr gibt es feste Zeiten für Hausaufgaben, gemeinsames Mittagessen, Arbeitsgemeinschaften und Freizeit. Derzeit werden in 3 Gruppen 78 Jungen und Mädchen von einem Team aus Erzieherinnen, pädagogischen Hilfskräfte, Küchenpersonal, Praktikantinnen und unseren Bundesfreiwilligen betreut und gefördert.
Eltern können im Sekretariat einen Platz für ihr Kind beantragen. Zu den Kosten informiert der Schulträger.
Die OGS ist jeweils in den ersten drei Wochen der Sommerferien geöffnet.
Pause
Nach der zweiten und vierten Stunde gibt es eine längere Spielpause auf dem Schulhof. Von den Viertklässlern werden zu Beginn der großen Pause allerlei Handspielgeräte ausgegeben.
Durch die Unterstützung des Fördervereins konnten für unsere Kinder Spielgeräte, Klettergerüste, Basketballkörbe und Sitzgruppen angeschafft werden. So haben sie viele Möglichkeiten zu einer aktiven Pausengestaltung.
Projektwoche
Die Projektwoche fand im letzten Jahr unter dem Titel „Kinder einer Welt“ statt.
Religionsunterricht
Der Religionsunterricht wird in allen vier Jahrgangsstufen nach Konfessionen getrennt von einer Fachlehrerin/einem Fachlehrer erteilt. Auf Wunsch der Eltern können auch konfessionslose Kinder am Religionsunterricht teilnehmen.
Schulfest
Alle zwei Jahre gestalten Eltern, Lehrpersonen und die Teams der OGS und Betreuung gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern. Die Schulkonferenz entscheidet über die Verwendung des Erlöses.
Schulgottesdienst
Gemeinsam Gottesdienst zu feiern, ist uns ein wichtiger Teil der religiösen Erziehung. Abwechselnd mit der KGS Brückenschule bereiten die Fachlehrerinnen mit ihren Religionsgruppen ökumenische Schulgottesdienste vor, die dann mit Pfarrer Till Hüttenberger für die Jahrgangsstufen 1/2 bzw. 3/4 in der Pfarrkirche Maria Himmelfahrt gefeiert werden. Auch zur Einschulung und zum Abschied der Viertklässler gehört bei uns ein Gottesdienst.
Schulhofgestaltung
Unser Schulhof ist renovierungsbedürftig, denn auch die schönen Spielgeräte sind inzwischen etwas in die Jahre gekommen. Sobald die Toilettenanlage erneuert ist, wollen Lehrerkollegium und Eltern gemeinsam überlegen, wie die Schulhof entsprechend der Pausenbedürfnisse der Kinder gestaltet werden kann. Dabei werden auch die Bedürfnisse unserer Inklusionskinder bedacht werden. Ein bewährtes Angebot in unseren Pausen ist die Ausleihe von allerlei Bewegungsspielzeugen durch die Schüler und Schülerinnen der Klasse 4. Bei ihnen findet jedes Kind etwas Geeignetes für das individuelle Spielen als auch für gemeinsame Spielaktionen mit anderen Kindern.
Schulkonferenz
Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium in jeder Schule. Die Schulkonferenz berät über die Erziehungs- und Bildungsarbeit an der Schule und trifft Beschlüsse zu verschiedenen schulischen Angelegenheiten, die in § 5 des Schulmitwirkungsgesetzes geregelt sind (u.a. Einführung von Lehrmitteln, Planung von Schulveranstaltungen, Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften, Verwendung der Etatmittel etc.).
Zur Schulkonferenz in der GGS Neuwerk gehören drei Vertreter der Lehrerkonferenz, drei Elternvertreter und die Schulleiterin.
Schulpflegschaft
Zur Schulpflegschaft gehören alle Vorsitzenden der Klassenpflegschaften und deren Stellvertreter/innen. Sie wählen aus ihrer Mitte den/die Schulpflegschaftsvorsitzende/n und zwei weitere Mitglieder für die Schulkonferenz. Die Schulpflegschaft hat beratende Funktion.
Schulweg
Bis ein Grundschulkind seinen Schulweg sicher und selbständig bewältigen kann, braucht es viel Anleitung und aufmerksame Begleitung durch die Eltern. Ob sie es mit dem Auto zur Schule bringen oder es zu Fuß oder mit dem Fahrrad begleiten, in jedem Fall haben sie eine wichtige Vorbildfunktion.
Das Schulgesetz stellt Kinder auf ihrem Schulweg unter besonderen Versicherungsschutz. Die Eltern tragen die Verantwortung dafür, dass
- das Kind seinen Fähigkeiten entsprechend begleitet oder auf den selbständigen Schulweg hinreichend vorbereitet ist.
- das Kind einen passenden Helm trägt, wenn es mit dem Fahrrad zur Schule kommt.
- auf ablenkendes Spielzeug auf dem Schulweg verzichtet wird
Die Schule ist darüber zu informieren, wer ein Kind von der Schule abholen darf, und ob ein Kind den Heimweg alleine antreten darf.
Sekretariat
Außerhalb der Bürozeiten steht ein Anrufbeantworter unter 02161/662695 bzw. die Mailadresse der Schule ggs-neuwerk@arcor.de zur Verfügung.
Sponsorenlauf
Gemeinsam unterwegs sein und sich dabei anstrengen für einen guten Zweck.
Im Vorfeld sammeln die Schülerinnen und Schüler in ihrer Familie und im Bekanntenkreis Zusagen für Geldspenden pro erlaufenem Kilometer.
Die Einnahmen verwaltet der Förderverein für einen vorher festgelegten Zweck.
Sportstätten
Die GGS Neuwerk verfügt nicht über eine eigene Sporthalle. Der Sportunterricht findet im Schulzentrum Neuwerk statt.
Sprechzeiten
Eltern und Kooperationspartnern empfehlen wir für Gespräche mit den Lehrerinnen und Lehrern unserer Schule telefonisch oder über das Kontaktformular einen Termin abzusprechen.
St. Martin
Seit 2015 führt die GGS Neuwerk ihren Martinszug gemeinsam mit der KHS Neuwerk und der GS Hans Jonas durch. Ausgehend vom Schulhof der GGS nimmt der Zug aus Kindern, Eltern und Lehrern die Klassen der KHS und GS am Schulzentrum auf und zieht den traditionellen Zugweg durch Neuwerk. Auf dem Schulhof des Schulzentrums wird das Martinsfeuer abgebrannt. Zurück an der Grundschule nehmen die Kinder ihre Martinstüten entgegen, für deren Befüllung Eltern in den Wochen vorher im Stadtteil gesammelt haben. Der Abend klingt in der Regel bei Glühwein und heißem Kakao auf dem Schulhof aus.
Telefon, Fax, Mail
Sekretariat: 0 21 61 / 66 26 95 montags und mittwochs zwischen 8.15 und 13.00 Uhr oder Anrufbeantworter
Hausmeister: 0 21 61 / 66 42 04 ab 7.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Betreuung: 0 21 61 / 9 91 99 71 zwischen 11.30 und 13.15 Uhr
OGS: 0 21 61 / 9 91 99 70 zwischen 11.00 und 16.00 Uhr
Fax: 0 21 61 / 66 42 02
Mail: ggs-neuwerk@arcor.de
Übergänge bruchlos gestalten
Auch wenn der Schulbesuch für jedes Kind verpflichtend ist, so gibt es im Vorfeld der Einschulung und beim Wechsel in die weiterführende Schule vieles zu bedenken, damit jedes Kind seine Bildungschancen bestmöglich nutzen kann. Wir begleiten Eltern und Kinder bei den Übergängen über die vorgeschriebenen Informationsangebote hinaus auf Wunsch durch persönliche Gespräche und vermitteln auch außerschulische Beratung.
Unterrichtsbesuche
Interessierte Eltern können nach vorheriger Absprache in den Unterricht ihres Kindes Einblick nehmen. Informationen über andere Kinder und Lehrpersonen, die sie in diesem Zusammenhang erhalten, unterliegen der Verschwiegenheit.
Unterrichtsfächer
Die Grundschulrichtlinien legen folgende Fächer und ihre Anteile am Stundenplan fest: Mathematik, Deutsch, Englisch, Sachunterricht, Musik, Kunst, Religion (katholisch oder evangelisch) und Sport/Schwimmen.
Unterrichtszeiten
1. Stunde | (offener Anfang ab 7.45 Uhr) 8.00 Uhr – 8.45 Uhr |
2. Stunde | 8.45 Uhr – 9.30 Uhr |
gemeinsames Frühstück | 9.30 Uhr – 9.40 Uhr |
Hofpause | 9.40 Uhr – 10.00 Uhr |
3.Stunde | 10.00 Uhr – 10.45 Uhr |
4. Stunde | 10.45 Uhr – 11.30 Uhr |
Hofpause | 11.30 Uhr – 11.45 Uhr |
5. Stunde | 11.45 Uhr – 12.30 Uhr |
6. Stunde | 12.30 Uhr – 13.15 Uhr |
Versicherung
Alle Schüler sind auf dem direkten Schulweg und während der Unterrichtszeiten auf dem Schulgelände durch den Schulträger bei der Unfallkasse NRW versichert. Dies gilt auch für alle außerunterrichtlichen schulischen Veranstaltungen, sowohl innerhalb des Schulgeländes als auch an außerschulischen Lernorten.
Bitte informieren Sie die Schulleitung umgehend, wenn Ihr Kind auf dem Schulweg einen Unfall hat. Sachschäden unterliegen einer Sonderregelung.
Weihnachtsmärchen
Der Besuch des Weihnachtsmärchens im Stadttheater Rheydt mit allen Klassen ist fester Bestandteil des Schulprogramms.
Mit den Anregungen der Theaterpädagogen wird das jeweilige Stück mit den Kindern vor- und nachbereitet.
Zahngesundheit – Zahnhygiene
Der Arbeitskreis Zahngesundheit der Stadt Mönchengladbach besucht die ersten und zweiten Schuljahre zum Thema „Zahnhygiene“.
– Kinder erneuern ihr Wissen über das richtige Zähneputzen
– Kinder vertiefen ihr Wissen über gesunde und zahngerechte Ernährung
– Kinder erhalten Informationsmaterial für die Eltern.
Außerdem besucht der Zahnarzt alle Schüler im Laufe des Jahres. Er untersucht die Zähne und empfiehlt ggf. die Behandlung durch den Hauszahnarzt.
Zeugnisse
Das Schulgesetz legt fest, wann die Grundschule welche Zeugnisse zu erteilen hat. Im Schuljahr 2014/15 hat das Schulamt der GGS Neuwerk die Verwendung von Rasterzeugnissen genehmigt. Durch Ankreuzen bescheinigen die Lehrpersonen dem Kind, in welchem Maße es eine Kompetenz erworben hat. Kinder, die im Bildungsgang Lernen unterrichtet werden, erhalten weiterhin Textzeugnisse.